
Frau Petra Volkmann-Becher - Volkmann-Becher Steuerberatungsgesellschaft mbH | Beitrag vom: 23.08.2010
Kategorie: Aktuelle Fachbeiträge
Tatsächlich fördert der Staat Ihre Hausarbeit. Seit dem 01.01.2009 werden Dienstleistungen im eigenen Haushalt staatlich mit 20 Prozent - höchstens jedoch 1.200,- Euro - gefördert. Dies gilt auch für Altersheimbewohner mit eigener Wohnung. Ausschließlich Arbeitskosten werden gefördert. Wichtig zu beachten: BARZAHLUNGEN werden NICHT anerkannt. Außerdem ist vom Dienstleister eine Rechnung vorzulegen und der Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass die Rechnung bezahlt worden ...