Die Steuererklärung ist von jedem steuerpflichtigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Mal im Jahr beim jeweilig zuständigen Finanzamt einzureichen. Diese gibt Auskunft über steuerrelevante Einkünfte und sonstige Bezüge. Hiernach erfolgt eine Festlegung des anzuwendenden Steuersatzes und der daraus resultierenden nominellen Steuern.
In welcher Form kann die Steuererklärung abgegeben werden?
Um die Gültigkeit und Konformität einer jeden Steuererklärung gewährleisten zu können, wird diese durch entsprechende Vordrucke vorgegeben. Seit dem Jahr 1999 ist es in Deutschland neben dem herkömmlichen Postweg auch auf elektronischem Wege möglich, die Steuererklärung einzureichen. Das System mit Namen ELSTER ist eine Steuersoftware, welche es ermöglicht, die Steuererklärung auch vom heimischen PC aus anzufertigen.
Welche Arten der Steuererklärung gibt es?
Neben privaten steuerpflichtigen Personen sind auch Unternehmen und Kleinunternehmer dazu verpflichtet, ihre Einkünfte, Ausgaben und die hieraus resultierenden Gewinne steuerlich geltend zu machen. Im Falle einer Privatperson beschränkt sich die zugehörige Erklärung auf das private Einkommen und wird dementsprechend als Einkommenssteuererklärung bezeichnet. Handelt es sich wiederum um eine juristische Person, ist eine Körperschaftssteuererklärung anzufertigen. Alle Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinunternehmen, müssen zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung zum Jahresende einreichen. Darüber hinaus ist im Falle des Zutreffens ebenso die Gewerbesteuererklärung zu realisieren.
Um einen besonderen Fall der Steuererklärung handelt es sich bei der so genannten Steuervoranmeldung. Bei dieser erklärt die jeweilig steuerpflichtige Person die Grundlagen zur Festschreibung der im Voraus getätigten Zahlungen zur eigentlichen Abrechnung. In diesem Zusammenhang üblich sind unter anderem die monats- oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen.
Nach dem aktuellen rechtlichen Stand müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen seit dem Jahr 2005 in der Bundesrepublik elektronisch übermittelt werden. Dies gilt für alle Arbeitgeber, wie auch Unternehmer. Auf diesem Wege einzureichen sind neben der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung auch die Lohnbescheinigungen der Arbeitnehmer. In so genannten Härtefällen ist es nach einer entsprechenden Befreiung für Unternehmer ebenfalls möglich, die Umsatzsteuervoranmeldungen auf dem herkömmlichen schriftlichen Wege einzurechnen. Wird diese Befreiung für die schriftliche Einreichung der Steuererklärung von Seiten des zuständigen Finanzamtes jedoch verneint, hat jeder Unternehmer das Recht, gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht Klage einzureichen. So ist es beispielsweise nicht von Nöten, einzig und allein aufgrund der Verpflichtung die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch anzufertigen, einen Internetanschluss anzumelden, wenn dieser aus anderen geschäftlichen Hintergründen nicht benötigt wird.
Mit Beginn des Jahres 2009 wurde zusätzlich auch eine Regelung zur Verpflichtung der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung für die Kapitalertragssteueranmeldung erlassen. Hinzu kamen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls spezielle Vorschriften zur Sicherheitsauthentifizierung einer elektronischen Steuererklärung in Bezug auf die Lohnsteuerbescheinigungen. Diese muss bei der Übermittlung der steuerrelevanten Daten mittels des ELSTER-Systems in jedem Falle eingehalten werden.